Die Einspeisevergütung (EV) bezeichnet die finanzielle Vergütung, die Stromerzeuger für die Einspeisung von überschüssigem Strom aus erneuerbaren Energien, wie Photovoltaikanlagen, in das öffentliche Netz erhalten. Dieser Anreiz wurde im Jahr 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt, um die Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland zu fördern.
Die Höhe der Einspeisevergütung wird von der Bundesnetzagentur bestimmt und ist im EEG gesetzlich festgelegt. Sie variiert je nach Energiequelle, Anlagengröße, eingesetzter Technologie, Verwendungszweck und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Die Vergütung bleibt für einen Zeitraum von 20 Jahren konstant und wird vom Netzbetreiber ausgezahlt.
Einspeisevergütungen haben wesentlich zur Förderung und zum Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland beigetragen. Sie erleichtern es Anlagenbetreiber, die Kosten für Installation und Betrieb ihrer Anlagen zu decken.