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⚠️ Warnhinweis: Gefälschte Schreiben im Namen der Bundesnetzagentur im Umlauf

Tuesday, May 19, 2026

Die Bundesnetzagentur warnt aktuell vor betrügerischen Briefen, die gezielt an Betreiber von Photovoltaikanlagen versendet werden.

In diesen Schreiben wird behauptet, dass die jeweilige PV‑Anlage nicht ordnungsgemäß im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert sei. Daraus würden – so der falsche Inhalt der Briefe – angebliche Verstöße gegen das Erneuerbare‑Energien‑Gesetz (EEG) resultieren.

Die Empfänger werden aufgefordert, kurzfristig zu handeln: Neben der umgehenden Registrierung der Anlage und einer angeblichen „EEG‑Jahresmeldung“ wird die Zahlung einer sogenannten EEG‑Sanktionszahlung verlangt. Gleichzeitig drohen die Verfasser der Schreiben mit der Einleitung weiterer rechtlicher Schritte, falls der geforderte Betrag nicht fristgerecht überwiesen wird.


Die Bundesnetzagentur stellt klar: Diese Schreiben sind vollständig gefälscht und stammen nicht von der Behörde. Es handelt sich um einen gezielten Betrugsversuch mit dem Ziel, Geld und sensible Daten zu erlangen. [bundesnetzagentur.de]

Typische Merkmale der gefälschten Betrugsbriefe

Die bislang bekannten Schreiben weisen wiederkehrende Auffälligkeiten auf, an denen sich der Betrugsversuch erkennen lässt:

Falsche Absenderadresse:
Im Briefkopf wird eine angebliche „Außenstelle Sömmerda“ genannt – eine solche Außenstelle existiert bei der Bundesnetzagentur nicht. [bundesnetzagentur.de]

Unplausible Telefonnummern:
Die angegebenen Rufnummern nutzen falsche Vorwahlen für Bonn (z. B. 0229 oder 0223 statt der korrekten 0228). [bundesnetzagentur.de]

Auffälliger Betreff:
Häufig lautet dieser:
„Hinweis auf Pflichtverstöße nach EEG und MaStRV – Zahlung einer EEG‑Sanktionszahlung“. [bundesnetzagentur.de]

Konkrete Zahlungsforderung:
Gefordert wird eine Zahlung von 41,60 Euro auf ein angebliches Konto der Bundesnetzagentur. Bei Nichtzahlung wird mit einer erhöhten „vollen Sanktion“ von 208,00 Euro innerhalb von 14 Tagen gedroht. [bundesnetzagentur.de]

Gefälschte E‑Mail‑Adresse:
Zur Kontaktaufnahme wird eine Adresse wie bnetza@mail.de genannt. Eine solche E‑Mail‑Adresse existiert bei der Bundesnetzagentur nicht. [bundesnetzagentur.de]

Kein offizieller Unterzeichner:
Die Schreiben enthalten weder eine namentliche Unterschrift noch eine eindeutig identifizierbare verantwortliche Person. [bundesnetzagentur.de]

Handlungsempfehlung für Anlagenbetreiber und Unternehmen

Die Bundesnetzagentur empfiehlt Betroffenen ausdrücklich:

• Keine Zahlungen leisten – überweisen Sie kein Geld auf die angegebenen Konten.
• Keine persönlichen oder geschäftlichen Daten weitergeben, insbesondere keine Bankverbindungen (IBAN).
• Nicht auf die Schreiben reagieren und keine E‑Mails an die genannten Adressen senden.
• Gegebenenfalls Strafanzeige bei der örtlichen Polizei erstatten.
• Mitarbeitende, Geschäftspartner und das eigene Umfeld über diese Betrugsmasche informieren.


Einordnung aus der Praxis

Gerade Betreiber von gewerblichen und industriellen Photovoltaikanlagen sowie Unternehmen mit mehreren Standorten sollten entsprechende Schreiben intern klar als potenziellen Betrugsversuch einordnen und definierte Prüfprozesse etablieren. Offizielle Mitteilungen der Bundesnetzagentur erfolgen nicht in dieser Form und enthalten keine kurzfristigen Zahlungsaufforderungen per Brief.

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